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   OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22   

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OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22 (https://dejure.org/2022,38921)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2022 - 4 U 1718/22 (https://dejure.org/2022,38921)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2022 - 4 U 1718/22 (https://dejure.org/2022,38921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die unterschiedliche Auslegung ein und desselben Beitragserhöhungsschreibens eines privaten Krankenversicherers durch verschiedene Obergerichte berührt die Interessen der Allgemeinheit nicht in einer Weise, die die Zulassung der Revision geböte.

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung Unterschiedliche Auslegung ein und desselben Beitragserhöhungsschreibens eines privaten Krankenversicherers durch verschiedene Obergerichte Keine Revisionszulassung wegen Divergenz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 06.10.2022 - 4 U 1147/22

    1. Eine Divergenz, die die Zulassung der Revision erfordert und einer

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22
    Selbst wenn der Senat damit von der Auslegung des OLG Köln zu vergleichbaren Schreiben und Begleitinformationen der Beklagten abweichen sollte, gebietet diese Abweichung nicht die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 06. Oktober 2022, Az.: 4 U 1147/22).

    Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung nimmt nicht bereits dann Schaden, wenn unterschiedliche Gerichte vergleichbare Schreiben einer Krankenversicherung in tatsächlicher Hinsicht unterschiedlich auslegen, sofern hierbei die anerkannten Auslegungsmaßstäbe gewahrt bleiben, weil beide Entscheidungen dann in formeller und materieller Weise rechtmäßig ergangen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 06. Oktober 2022, Az.: 4 U 1147/22; Zöller-Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 543 Rdnr. 13).

  • BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22
    Denn der BGH hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. Juni 2021 (Az.: IV ZR 250/20) und vom 21. Juli 2021 (Az.: IV ZR 191/20) darauf hingewiesen, dass allein der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden habe, ob die Mitteilungen den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügen, weil es sich hierbei nicht um eine Rechts- sondern um eine Tatsachenfrage handelt.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22
    Denn von einer Divergenz in diesem Sinne ist nur dann auszugehen, wenn verschiedenen Entscheidungen einander widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 09. Juli 2007, Az.: II ZR 95/06 - juris).
  • BGH, 23.06.2021 - IV ZR 250/20

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung zur Begründung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22
    Denn der BGH hat bereits in seinen Entscheidungen vom 23. Juni 2021 (Az.: IV ZR 250/20) und vom 21. Juli 2021 (Az.: IV ZR 191/20) darauf hingewiesen, dass allein der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden habe, ob die Mitteilungen den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügen, weil es sich hierbei nicht um eine Rechts- sondern um eine Tatsachenfrage handelt.
  • OLG Dresden, 23.06.2022 - 4 U 687/22

    1. Zum notwendigen Begründungsumfang einer Mitteilung über die Beitragserhöhung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2022 - 4 U 1718/22
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Hinweisbeschluss in dieser Sache unter Ziffer I.1 der Gründe; Beschluss vom 23. Juni 2022, Az.: 4 U 687/22 - juris; Urteil vom 08. Februar 2022, Az.: 4 U 1728/21 - juris), dass neben der Mitteilung der veränderten Rechnungsgrundlage die Angabe, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten worden ist, zum notwendigen Begründungsumfang einer Mitteilung nach § 203 Abs. 5 VVG gehört.
  • OLG Dresden, 28.06.2023 - 1 U 167/23

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten

    Anzugeben ist danach auch, dass die Veränderung den maßgeblichen Schwellenwert überschritten hat (OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2022 - 4 U 49/22, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2022 - 4 U 1718/22; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.11.2022 - 8 U 1621/22, Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2022 - 8 U 134/21, Rn. 59, jeweils juris).
  • OLG Dresden, 05.04.2023 - 1 U 1645/22

    Anforderungen an die Begründung einer Prämienerhöhung der privaten

    Anzugeben ist danach auch, dass die Veränderung den maßgeblichen Schwellenwert überschritten hat (OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2022, Az. 4 U 49/22, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2022, Az. 4 U 1718/22; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.11.2022, Az. 8 U 1621/22, Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2022, Az. 8 U 134/21, Rn. 59, jeweils juris).
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